Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte - Fördermaßnahme des Programms "Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement"
Ziel der Förderung ist eine verbesserte Koordinierung bei der Integration von zugewanderten Menschen in den Bildungsbereich durch die Bündelung lokaler Kräfte sowie das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure und die Einbeziehung der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure - wie beispielsweise Stiftungen, Ehrenamtsinitiativen, Vereine, Verbände - sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kammern und Unternehmens-Initiativen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte.
Kreisangehörige Kommunen können über die Antragsstellung des Kreises einbezogen werden.
Die Fördermaßnahme ist eingebettet in das seit Mitte 2014 laufende Strukturförderprogramm "Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement".
Was wird gefördert?
Gefördert wird grundsätzlich eine Personalstelle bei der Kreisverwaltung, die als sogenannte/r kommunale Koordinator/in zum Einsatz kommt. Diese Fachkraft stellt die Koordinierung der relevanten Bildungsakteure und die Transparenz der verfügbaren Bildungsangebote sicher.
Eine Verbesserung des Zugangs zum Bildungssystem, die Abstimmung von Bildungsangeboten aufeinander sowie eine datenbasierte Steuerung soll mit Hilfe der Bearbeitung folgender Aufgabenfelder durch die Koordinatorin bzw. den Koordinator geschaffen werden:
- kommunale Koordinierungsstrukturen und -gremien aufbauen und/oder bestehende Strukturen nutzen,
- relevante (Bildungs-)Akteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung identifizieren und einbinden,
- Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote herstellen und
- Entscheidungsinstanzen der Kommune beraten.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und richten sich nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Bemessungsgrundlage sind die projektbezogenen Ausgaben (Personal- und Reisekosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune sind mehrere Personalstellen sowie Reisemittel von bis zu 3.500 Euro pro Person und Jahr für den Besuch von beispielsweise Fachtagungen, Konferenzen und Schulungen im Rahmen des Programms zu beantragen.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Programmstelle "Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement"
- Webseiten des DLR Projektträgers
- Infotelefon des DLR Projektträgers: 0228 - 382 10
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