Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Ziel der Förderungen rund um die berufliche Wiedereingliederung und Rehabilitation ist es, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, wieder ins Arbeitsleben einzugliedern oder ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen, um damit die Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer zu sichern.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Menschen, die bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung beruflich eingegliedert werden sollen oder deren bestehende Eingliederung erhalten werden soll.
Eine Förderung muss in jedem Fall vorher bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die zuständigen Stellen sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit die Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften.
Was wird gefördert?
Die Förderung der Rehabilitanden ist individuell von deren persönlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten abhängig. Zudem kommt es darauf an, welcher Träger für die Förderung zuständig ist.
Mögliche Maßnahmen können sein:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,
- berufliche Anpassung, Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung,
- Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
- Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft,
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM),
- Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit,
- Reha-Berater/in, Berufshelfer/in,
- Beratung sowie sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung,
- Übergangsgeld.
Zuständigkeit
die örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung, Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherungen
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Bundesagentur für Arbeit (Startseite > Privatpersonen > Menschen mit Behinderungen)
- Webseiten der Deutschen Rentenversicherung
- Webseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV)
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.