Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Ziel der Förderung ist es, vor allem arbeitslose, arbeitsuchende oder geringfügig beschäftigte Frauen mit Migrationserfahrung zu erreichen und ihnen die vorhandenen Unterstützungsstrukturen aufzuzeigen und in der Folge die Zahl von Frauen mit Migrationserfahrung sowohl in Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen als auch am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie enthalten. Eine Stellung von Verbundanträgen für teilnehmerinnenbezogene Projekte wird begrüßt.

MY TURN spricht formal geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung und einem erhöhten Unterstützungsbedarf an. Als formal geringqualifiziert gelten Frauen, die (wieder) ungelernt im Sinne des § 81 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind. Ein erhöhter Unterstützungsbedarf zeigt sich insbesondere bei Frauen, die

  • seit 2015 nach Deutschland zugewandert sind,
  • nicht bzw. nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden (zum Beispiel auf Grund von kultur- und genderspezifischen Hürden),
  • keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben,
  • Bedarf an (digitalen) Basiskompetenzen haben und/oder
  • intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung bzw. beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen. 

Was wird gefördert?

Mit MY TURN soll eine frauenspezifische und lebenslagenorientierte Ansprache, (Verweis-)Beratung sowie kontinuierliche, vertrauensvolle und individuelle Begleitung gewährleistet werden.

Förderfähig sind Vorhaben, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen. Dabei sind folgende teilnehmerinnenbezogene Pflichtmodule vorgesehen:

  • Miteinander verzahnte digitale und analoge Ansprache sowie Informationsvermittlung mit dem Ziel, sowohl Programmteilnehmerinnen zu gewinnen als auch Unterstützung beim Zugang zu relevanten Leistungen des regulären Hilfesystems (insbesondere Leistungen nach dem SGB II und SGB III) und Wegweisung in andere relevante Unterstützungsstrukturen (Lotsenfunktion) zu bieten.
  • Empowerment-Aktivitäten: zum Beispiel gemeinsam ungenutzte Potenziale, Zukunftsperspektiven und geeignete Qualifizierungsschritte herausarbeiten, Hilfe beim Umgang mit Rollenkonflikten, Peer-to-Peer-Angebote, Patinnen-/Mentorinnen-Angebote, Vermittlung von Basiskompetenzen, insbesondere digitaler Kompetenzen, Sprachpraxis, Zugang zu und Teilhabe an gesellschaftlichen Infrastrukturen, Vermittlung von Praktika und Hospitationen, ggf. zielgruppenspezifische Angebote der arbeitsweltbezogenen Grundbildung.
  • Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einschließlich der Einbeziehung der Familie in die Beratung.
  • Vernetzung mit Betrieben, Gewinnung von Hospitations- und Praktikumsplätzen sowie (Teilzeit-)Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Programmteilnehmerinnen.
  • Individuelle Begleitung während Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen, Praktika, Hospitationen sowie während der Integration in Ausbildung und Arbeit: vertrauensvolle und kontinuierliche (bruchfreie) Begleitung mit dem Ziel, Abbrüche von Qualifizierungsmaßnahmen sowie von neu aufgenommenen Beschäftigungen und Ausbildungen zu vermeiden.

Darüber hinaus können im Einzelfall erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (auch im Wege einer Auftragsvergabe an Dritte) als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Zusätzlich ist eine Bewerbung auf das Wahlmodul „Lotsenstelle Kinderbetreuung“ möglich. Ziel ist, dass Kinder von Programmteilnehmerinnen in (wohnortnahen) Regelbetreuungsangeboten betreut werden und sie damit selbst frühe Förderung erhalten und ihre Mütter die Möglichkeit bekommen, erfolgreich an MY TURN teilzunehmen.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Übergeordnet wird eine Vernetzungsstelle gefördert, die mit ihrer Arbeit insbesondere dazu beitragen soll, die Projektträger zu vernetzen, Informationen über bzw. für die einzelnen Projekte zu vermitteln und das Programm nach außen zu bewerben.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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