Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International)

Ziel der Förderung ist die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg, mit Ausnahme von Freiberuflern, Handelsunternehmen (Einzelhandel/Großhandel) und Beratungsunternehmen.

Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach Nummern 2.1 und 2.2 kann auch eine Gruppe von mindestens drei KMU sein, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben.

Was wird gefördert?

  • Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1)
  • Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2)
  • Beratungs-/Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen

Gefördert werden die Maßnahmen mit einem Zuschuss wie folgt:

Bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)

  • mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Einzelmaßnahme
  • mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1

Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 Euro.

Bei Maßnahmen nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)

  • mit bis zu 50 % des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
  • mit bis zu 80 % des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
  • mit 100 % des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie

Für Maßnahmen nach Nummer 2.3 sind Honorarausgaben des Beraters/Coaches mit einem Tagessatz von bis zu 1.000 Euro ohne Reisekosten und sonstige Sachausgaben sowie grundsätzlich ohne Umsatzsteuer zuwendungsfähig. Für den Fall, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, ist zusätzlich auch die auf den Tagessatz anfallende Umsatzsteuer zuwendungsfähig.
Der Umfang der Maßnahme ist auf höchstens acht Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.

Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit grundsätzlich insgesamt bis zu 20 Beratungs-/Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden. Sollte im Einzelfall die Anzahl der zulässigen Tage überschritten werden, bedarf es einer gesonderten Begründung der Notwendigkeit.

Was ist noch zu beachten?

Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, bei denen die Effekte beim Sitz oder der Betriebsstätte des Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.
Es werden nur Vorhaben bewilligt, die nicht vor Antragstellung begonnen wurden. Bei Messeförderung gilt die Anmeldung beim Messeveranstalter als Vorhabensbeginn.
Die Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Diese Produkte müssen durch eigene FuE-Leistungen bis zur Marktreife entwickelt worden sein und dürfen mit Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Teilnahmen an Regionalmessen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) aus Mitteln des Bundes und des Landes 

Weitere Informationen und Quellenangabe

  • Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • Auskünfte erteilen: das Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur der ILB 0331 660-2211, das Team Außenwirtschaft, Europa-Service der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH 0331 - 73061-310 sowie die Kammern des Landes Brandenburg

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

69

Personen, die jetzt mit Ihnen
diese Website besuchen.

-

Neuer Service des WDB Suchportals: Live-Chat für Berlin und Brandenburg

WDB Suchportal Hintergrund, Sprechblasen

Interessierte können sich im Chat des WDB Suchportals für berufliche Weiterbildung der Bundesländer Berlin und Brandenburg schnell und direkt alle Fragen zur Weiterbildung beantworten lassen. Die Nutzung ist vertraulich, neutral und kostenfrei. 
Gleich ausprobieren!