Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA)

Ziel der Förderung ist die Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und neuen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen sowie deren Stabilisierung.

Wer wird gefördert?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Betriebssitz im Land Brandenburg, wenn sie bspw. neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen anbieten, neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen sowie Berufsstarterinnen und Berufsstartern mit einer Schwerbehinderung schaffen oder Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Arbeit stabilisieren bzw. erhalten.

Ebenso können schwerbehinderte Menschen mit einer Prämie direkt gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird in Brandenburger Unternehmen die Schaffung

  • betrieblicher Ausbildungsplätze mit bis zu 10.000 Euro,
  • neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen mit bis zu 25.000 Euro für maximal fünf Jahre (für Personen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 35.000 Euro),
  • neuer Arbeitsplätze für Berufsstarterinnen und Berufsstarter mit einem Zuschuss von bis zu 25.000 Euro sowie die
  • Entfristung von Arbeitsverhältnissen mit einer Inklusionsprämie von 5.000 Euro.
  • Auch teambildende Maßnahmen, die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis innerhalb eines Teams, in dem der/die schwerbehinderte Beschäftigte arbeitet, erhöhen, können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.

Schwerbehinderten Auszubildenden können bei Abschluss eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Prämie von 2.000 Euro erhalten. Und schwerbehinderte Menschen, die spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss einer betrieblichen Ausbildung im erlernten Beruf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen, 1.000 Euro.

Anträge auf Förderleistungen können beim Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) des Landes Brandenburg gestellt werden.

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

Weitere Informationen und Quellenangabe

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