Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Perspektiven für Flüchtlinge

Ziel der Förderung ist die Vorbereitung Geflüchteter auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die vorhandenen berufsfachlichen Kenntnisse und Stärken der/des Teilnehmenden ermittelt. Im Anschluss stehen den Vermittlungs- und Integrationsfachkräften wertvolle Informationen für den weiteren Integrationsprozess zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, Geduldete sowie Asylbewerber/innen mit Zugang zum Arbeitsmarkt können an der Maßnahme teilnehmen. Die Teilnehmenden sollen über Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, den Inhalten der Maßnahme zu folgen. Dies ist in der Regel nach der Teilnahme an einem Integrationskurs der Fall.

Was wird gefördert?

Die insgesamt 12-wöchige Maßnahme gliedert sich in drei Phasen:

1. Phase (vier Wochen)

  • Eingangsgespräch (Abklären der individuellen Ausgangslage, Erstellen eines umfassenden Profils, Erkennen weiterer Handlungsbedarfe)
  • Informationen über die Möglichkeit der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
  • Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt

2. Phase (sechs Wochen)

  • Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“ (in der Regel bei einem Arbeitgeber; in Ausnahmefällen auch in den Werkstätten des Maßnahmeträgers). Die Akquise der Betriebe obliegt den Maßnahmeträgern, die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt wurden.

3. Phase (zwei Wochen)

  • Bewerbungsunterstützung
  • Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
  • Unterstützung im Umgang mit der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit und deren Funktionen

Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene Deutschsprachkenntnisse vermittelt bzw. vertieft.

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit umfassenden Angaben zu den festgestellten Kompetenzen sowie Empfehlungen zu weiteren Handlungsbedarfen.

Die Finanzierung der Teilnahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrer regional zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter, ob die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme gefördert werden kann.

Zuständigkeit

örtliche Agenturen für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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