Reform der Pflegeausbildung
Um die Ausbildung zur Pflegefachkraft attraktiver zu machen, wird sie derzeit modernisiert. Am 1. Januar 2020 trat die Reform der Pflegeberufe in Kraft. Das Pflegeberufegesetz führt die drei bisher getrennten Berufsfelder der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammen.
Im Folgenden finden Sie alles Wissenswerte zu den neuen Pflegeausbildungen: Zugangsvoraussetzungen, den Ablauf der generalistischen Pflegeausbildung und der Spezialisierungen sowie die zahlreichen Vorteile der neuen Ausbildung. Zudem stellen wir das berufsqualifizierende Pflegestudium vor und verweisen auf wichtige Rechtsvorschriften und Handlungsempfehlungen.
Voraussetzungen für den Zugang zu den neuen Pflegeausbildungen
Voraussetzungen für den Zugang zu den neuen Pflegeausbildungen
Was müssen Sie mitbringen?
- Mittleren Schulabschluss oder
- Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss oder
- Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
Wer einen einfachen Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Pflegehelferausbildung hat, kann die darauf folgende Fachkraftausbildung um ein Jahr verkürzen.
Dauer und Ablauf der generalistischen Pflegeausbildung
Dauer und Ablauf der generalistischen Pflegeausbildung
Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau dauert drei Jahre und gliedert sich in einen schulischen Teil (theoretischer und praktischer Unterricht an einer Pflegeschule, Umfang 2.100 Stunden) und einen betrieblichen Teil (praktische Ausbildung im Betrieb, Umfang 2.500 Stunden).
Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb ab. Das ist ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt in dieser Ausbildungseinrichtung. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Pflegeeinrichtungen durchgeführt.
Alle Auszubildenden werden zunächst zwei Jahre gemeinsam generalistisch ausgebildet. Im dritten Jahr kann die generalistische Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau fortgesetzt werden. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden mit der Wahl der Ausbildungseinrichtung und eines Vertiefungseinsatzes in einem Bereich besondere Kenntnisse erworben. Ein Vertiefungseinsatz ist jedoch keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in diesem Bereich, und er schließt umgekehrt eine spätere Berufstätigkeit in einem anderen Pflegebereich nicht aus.
Diejenigen Auszubildenden, die sich nach zwei Jahren generalistischer Ausbildung für die Spezialisierung Altenpflege bzw. Kinderkrankenpflege entscheiden, werden im dritten Ausbildungsjahr speziell zur Pflege alter Menschen bzw. von Kindern und Jugendlichen ausgebildet.
Spezialisierungen in der Pflege älterer Menschen oder kranker Kinder
Spezialisierungen in der Pflege älterer Menschen oder kranker Kinder
Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege durchführen, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht.
Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als "Altenpfleger/Altenpflegerin". In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist in diesem Fall "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bzw. "-pflegerin".
Vorteile der neuen Ausbildung
Vorteile der neuen Ausbildung
- kein Schulgeld für den Besuch der Pflegeschule – auch bei einer dreijährigen Umschulung mit Förderung durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter fallen für Auszubildende keine Kosten an
- kostenfreie Lehr- und Lernmittel
- Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung
- automatische EU-weite Anerkennung des Abschlusses Pflegefachmann/frau (für "Altenpfleger/innen" und "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen" ist die Anerkennung auch weiterhin nur auf Antrag im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich)
- flexibler Einsatz in allen stationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung bei generalistischem Abschluss
- Erhöhung der Attraktivität durch hochschulische Ausbildung
Darüber hinaus bietet der Pflegeberuf eine sinnvolle und befriedigende Tätigkeit nah am Menschen mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit. Pflegekräfte werden auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht!
Evaluation der Spezialisierungen
Evaluation der Spezialisierungen
Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildungen soll überprüft werden, ob für die gesonderten Berufsabschlüsse "Altenpfleger/in" sowie "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" weiterhin Bedarf besteht.
Berufsqualifizierendes Pflegestudium mit dem Abschluss Bachelor
Berufsqualifizierendes Pflegestudium mit dem Abschluss Bachelor
Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt. Das Studium vermittelt neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung u.a.:
- Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse,
- Wissen zur Erschließung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und ihrer Umsetzung in der Praxis,
- eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen und
- die Fähigkeit zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung.
Das Studium dauert mindestens drei Jahre und schließt mit der Verleihung des Bachelors ab. Die hochschulische Prüfung umfasst auch die staatliche Prüfung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau. Diese Berufsbezeichnung wird dann in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt. Der Zugang zum Pflegestudium bestimmt sich nach den landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium verkürzen.
Rechtsvorschriften und Handlungsempfehlungen
Rechtsvorschriften und Handlungsempfehlungen
- Broschüre des Landes Brandenburg: "Eine neue Ausbildung für die Pflegeberufe"
- Broschüre des Landes Brandenburg: "Finanzierung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz"
- Faltblatt des Landes Brandenburg: "Die praktische Pflegeausbildung in der Pädiatrie und Psychiatrie"
- Faltblatt des Landes Brandenburg: "Kooperationen für die praktische Pflegeausbildung"