Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten – Förderkategorie Qualifikation/Aus- und Weiterbildung

Ziel der Förderung ist es, den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen zu unterstützen. Damit sollen diese zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung gemacht werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Auch aus mehreren Personen bestehende Konsortien oder Verbünde sind antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden primär nicht-investive Projekte in elf unterschiedlichen Förderkategorien, unter anderem der Kategorie „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“.

Innerhalb dieses Bereichs gefördert werden Projekte

  • zur (Weiter-)Qualifikation und zur beteiligungsorientierten Ermittlung des betrieblichen Bedarfs an Weiterbildung und
  • zur Organisation der betrieblichen Weiterbildung.

Die Projekte sollen dazu dienen, Menschen in den Kohleregionen – insbesondere Mitarbeiter/innen einschließlich der Leitungsebenen von Unternehmen aller Wirtschaftszweige – für eine nachhaltige Wirtschaftsstruktur ohne Nutzung von Kohle zu qualifizieren. Das in den Weiterbildungsprojekten vermittelte Wissen muss dabei im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Produktions- und Wirtschaftsweise stehen.

Das Projekt muss seine Wirkung in den Fördergebieten entfalten. Dazu gehört unter anderem das Lausitzer Revier mit den folgenden Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus.

Grundsätzlich beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Personal- und Sachausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Eine Projektförderung ist bis zu vier Jahre möglich und kann frühestens ein Jahr vor dem Projektende – auch mehrfach nacheinander – um jeweils weitere höchstens vier Jahre verlängert werden.

Dabei gelten unter anderem folgende Projektanforderungen:

  • Höchstens 25 Prozent der förderfähigen Projektsumme dürfen Investitionen sein.
  • Beantragte Projekte dürfen bereits bestehende Projekte nicht ersetzen.

Antragsteller/innen sollen vor der Planung eines Konzeptes Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit oder der Revieragentur vor Ort aufnehmen, sodass Doppelstrukturen zu bestehenden Angeboten vermieden werden.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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