Spargutschein (Weiterbildungssparen)
Ziel der Förderung ist es, mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung zu mobilisieren – vor allem diejenigen, die bisher aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Wer wird gefördert?
Menschen, die über ein entsprechendes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen - unabhängig vom aktuellen Einkommen, vom Alter und vom aktuellen Erwerbsstatus.
Was wird gefördert?
Mit dem Spargutschein kann nach dem VermBG angespartes Guthaben - auch aus dem Ansparguthaben der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners - für die Finanzierung einer individuellen beruflichen Weiterbildung verwendet werden. Die Arbeitnehmersparzulage (eine staatlich gewährte Geldzulage für Angestellte mit geringem Jahreseinkommen, zur Förderung der Vermögensbildung, sogenannte Vermögenswirksame Leistungen) geht dadurch nicht verloren.
Bei Anlagen im arbeitgebenden Unternehmen (Mitarbeiterbeteiligung) ist die vorzeitige Entnahme nur mit schriftlichem Einverständnis des Arbeitgebers zulagenunschädlich möglich.
Der Spargutschein kann für Weiterbildungen mit Veranstaltungsgebühren in beliebiger Höhe eingesetzt werden. Die Kursgebühren müssen die Höhe von 30 Euro übersteigen. Ebenso muss die Höhe des geförderten Ansparguthabens diese sogenannte Bagatellgrenze von 30 Euro überschreiten.
Der Kurs kann bereits begonnen haben, bevor der Spargutschein ausgestellt wird. Der Spargutschein kann mit dem Prämiengutschein oder mit einem ESF-kofinanzierten Landesinstrument kombiniert werden.
Das vorzeitig entnommene Ansparguthaben muss laut VermBG innerhalb von drei Monaten für die Begleichung der Rechnung verwendet werden:
Für den Erhalt des Spargutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer vom Zuwendungsgeber zugelassenen Bildungsprämien-Beratungsstelle verpflichtend.
Hinweis:
Holen Sie im ersten Schritt entsprechende Informationen bei Ihrem Finanz- oder Anlageinstitut ein, um sich über finanztechnische Fragen zu informieren (Kann eine vorzeitige Entnahme erfolgen? Fallen für die Verfügung Gebühren an? Wie lang ist die Kündigungsfrist?Muss der gesamte Vertrag aufgelöst werden oder ist eine Teilverfügung möglich?).
Die Tatsache, dass zur Finanzierung einer Weiterbildung eine vorzeitige Entnahme aus einem angesparten Guthaben nach dem VermBG generell unschädlich möglich ist, hebt die jeweils zugrunde liegenden verbindlichen Vertragsbedingungen nicht auf.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet das Vermögensbildungsgesetz.
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Informationen des BMBF für Weiterbildungsinteressierte
- kostenlose Hotline: 0800 - 262 30 00
- „Erklärfilm zur Bildungsprämie“
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.