Stärkung der Sozialpartnerschaft und Steigerung der Qualität der Arbeit im Land Brandenburg (Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie)
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen mit Sitz in Brandenburg bei der Modernisierung ihrer betrieblichen Arbeitsorganisation zur Fachkräftesicherung und Gestaltung digitaler Arbeitswelten im Sinne "Guter Arbeit für Brandenburg" zu unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- tariffähige Gewerkschaften und tariffähige Arbeitgeberverbände (u. a. Innungen) als Sozialpartner sowie
- sonstige Organisationsträger (z. B. Bildungsdienstleister) als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts bzw. als Personengesellschaften.
Die Sozialpartner müssen einen Standort in oder eine örtliche Zuständigkeit für Brandenburg aufweisen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte zur Modernisierung der betrieblichen Arbeitsorganisation und Vermittlung sozialpartnerschaftlicher Inhalte im Land Brandenburg. Dabei müssen sich die Projekte auf Themenkomplex 1 oder 2 beziehen und immer den Themenkomplex 3 mit berücksichtigen.
1. Modernisierung der Arbeitsorganisation zur betrieblichen Fachkräftesicherung im Sinne Guter Arbeit:
- Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen und Entgeltgleichheit
- betriebliches Ausbildungsmanagement
- betriebliches Weiterbildungsmanagement
- flexible Arbeitszeitmodelle
- Alternativen zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Pflege
- Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
- alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen
- Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
- Integration von Menschen mit Behinderung
2. Modernisierung der Arbeitsorganisation zur Gestaltung von Arbeit 4.0/digitaler Arbeitswelt im Sinne Guter Arbeit:
- betriebliche Innovationsprozesse
- betriebliches Ausbildungsmanagement
- betriebliches Weiterbildungsmanagement
- flexible Arbeitszeitmodelle
- flexible Arbeitsweisen
- Gesundheitsschutz
- Beschäftigtendatenschutz
- ökologische Maßnahmen zur Ressourceneinsparung
3. Stärkung der Sozialpartnerschaft (in jedem Fall verpflichtend):
- Einbezug der Beschäftigten in die Modernisierung der Arbeitsorganisation (Partizipationskultur im Unternehmen)
- Unterstützung der Betriebsparteien in Veränderungsprozessen
- Sensibilisierung für betriebliche Mitbestimmung
- Sensibilisierung für Tarifbindung
Gefördert werden die direkten und indirekten Ausgaben zur Projektdurchführung in Form von Zuschüssen. Die direkten Ausgaben des Zuwendungsempfängers umfassen Personal- und Sachausgaben. Ausgaben für durch Dritte erbrachte Beratungsleistungen können je Tag bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gefördert werden. Indirekte Ausgaben werden pauschal in Höhe von 15 % der direkten Personalkosten geleistet.
Insgesamt darf die ESF-Zuwendung je Projekt nicht höher als 460.000 Euro liegen.
Fördergeber und Mittelherkunft
Land Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Auskünfte zum Antragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB 0331 660-2200
- vertiefende fachliche Beratung zur Förderung: Team Integration in Arbeit im Bereich WFBB Arbeit der Wirtschaftsförderung Brandenburg, Tel. 0331 - 70 44 57-2921
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.