Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Stiftung für Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft

Ziel der Förderung ist es, junge und begabte Berufstätige aus dem Agrarbereich bei der Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Personen:

  • die beruflich oder ehrenamtlich im Agrar- bzw. im unmittelbar vor- und nachgelagerten Bereich sowie in berufsständischen Organisationen des Agrarbereichs in führender Position tätig und
  • jünger als 30 Jahre sind,
  • mit einer nachgewiesenen Begabung (Gesamtnote „gut“ oder besser) durch:
    • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Agrarbereichs,
    • den Abschluss einer Meister- oder Fortbildungsprüfung im Agrarbereich,
    • den Abschluss eines agrarbezogenen Bildungs-/Studienganges an einer Fachhochschule bzw. Universität,
  • die am Bundesentscheid eines Berufswettbewerbs des Agrarbereichs teilnehmen.

Die Altersgrenze kann in Ausnahmefällen bis zum 35. Lebensjahr erweitert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lehrgänge, Seminare, Praktika sowie Projekte mit agrar- oder gesellschaftspolitischen Themen. Des Weiteren werden persönlichkeitsbildende, unternehmerisch sowie für die Ausübung ehrenamtlicher Funktionen in berufsständischen Organisationen und Institutionen qualifizierende Maßnahmen gefördert.

Lehrgänge und Seminare müssen einen Mindeststundenumfang von 40 und einen Maximalstundenumfang von 240 Stunden haben und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Bei modularen Angeboten beträgt die Mindestdauer je Modul acht Stunden. Praktika können im In- oder Ausland stattfinden, der Weiterbildungscharakter ist nachzuweisen. Eine Förderung ist ebenso für Projekte möglich, die der Entwicklung und Erprobung neuer Wege und innovativer Ansätze in der Agrarwirtschaft oder der Stärkung ländlicher Räume dienen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt pro Lehrgang und Seminar bis zu 750 Euro. Der maximale Zuschuss bei der Teilnahme an mehreren Maßnahmen beträgt 2.250 Euro. Praktika können mit bis zu 1.500 Euro und Projekte mit maximal 3.000 Euro (jedoch nicht mehr als 75 % der nachgewiesenen Kosten) bezuschusst werden.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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