Unternehmen und Verwaltung der Zukunft: INQA-Experimentierräume
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Arbeitsqualität und Organisationskultur und einer zukunftsgerechten Gestaltung der Arbeitswelt und Fachkräftesicherung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Als Unternehmen gilt dabei jede wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform oder Art ihrer Finanzierung. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Insbesondere erfasst werden daher auch Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen sowie Bildungseinrichtungen. Ebenfalls antragsberechtigt sind landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Der Kooperation von bzw. mit Projektträgern, die Erfahrungen auf dem Gebiet der mitarbeiterorientierten Personalpolitik sowie dem nutzerorientierten Transfer aufweisen, wird große Bedeutung beigemessen. Verbundlösungen werden daher zugelassen und die Einbindung von Netzwerk- und Transferpartnern besonders gewichtet.
Was wird gefördert?
Es werden Projekte unterstützt, die sich mit Fragestellungen im Kontext der vier INQA-Themenfelder „Führung“, „Chancengleichheit & Diversity“, „Gesundheit“ und „Wissen und Kompetenz“ befassen. Die Rahmenrichtlinie enthält einen vier Jahre gültigen Förderrahmen, aus dem perspektivisch einzelne Förderaufrufe zu konkreten Themenfeldern der INQA erfolgen sollen. Die konkrete Fragestellung wird im jeweiligen Förderaufruf definiert.
Förderfähig sind Projekte, die orientiert an der konkret festgelegten Fragestellung
- innovative Lösungen für die Gestaltung der Arbeitswelt entwickeln und erproben,
- auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. ihrer Interessenvertretungen, sofern vorhanden, stattfinden,
- nachhaltigen Transfer in die betriebliche Praxis mit möglichst großer Reichweite gewährleisten,
- durch externe Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien oder Ähnliches) begleitet und evaluiert werden
- in einem oder mehreren der vier INQA-Themenfelder (Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit, Wissen und Kompetenz) durchgeführt werden.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Richtlinie auf der Website der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.