Veranstaltungsreihen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der empirischen Bildungsforschung
Ziel der Förderung ist die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Bildungsforschung durch Veranstaltungsreihen, die diese dabei unterstützen, sich mit aktuell relevanten Themen für die Weiterentwicklung des Bildungswesens auseinandersetzen zu können und zugleich die Möglichkeit zur fächer- und institutionsübergreifenden Vernetzung bieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte.
Was wird gefördert?
Gefördert werden themenoffen Projekte zur Ausrichtung von einrichtungs- und standortübergreifenden Veranstaltungsreihen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der empirischen Bildungsforschung. Die Förderung umfasst die Konzeption, Organisation und Durchführung, die Öffentlichkeitsarbeit, das Qualitätsmanagement sowie die Nachbereitung und Evaluation der Veranstaltungsreihen.
Veranstaltungsreihen sind hier definiert als mehrjährige, aufeinander aufbauende oder aufeinander bezogene Veranstaltungsmodule (mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren). Diese Veranstaltungsreihen sollen an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gerichtet sein, von der Ebene der Masterstudierenden bis hin zu Postdoktorandinnen und Postdoktoranden aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen der empirischen Bildungsforschung in Deutschland.
Die Veranstaltungsreihen sollen unter anderem der Netzwerkbildung, der Stärkung von Interdisziplinarität, der Intensivierung des Anwendungs- und Transferbezugs von bildungswissenschaftlicher Forschung und dem wissenschaftlichen Austausch im Bereich der Bildungsforschung (auch international) dienen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine Veranstaltungsreihe kann mit einer Zuwendung von in der Regel bis zu 120.000 Euro gefördert werden.
Ein förmlicher Förderantrag ist bis spätestens zum 28. Oktober 2022 in elektronischer und bis zum 4. November 2022 (Datum Poststempel) in schriftlicher Form vorzulegen. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Richtlinie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Ansprechpartner für Fragen: DLR Projektträger, Bereich Bildung, Gender; Empirische Bildungsforschung, Tel.: 0228 38211952
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.