Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt

Ziel der Förderung ist die Integration Geflüchteter in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Ebenso soll die Vernetzung regionaler Projekte und die Kooperation mit den regionalen Jobcentern und Agenturen für Arbeit gestärkt werden, um beispielsweise den regionalen Austausch zu befördern und regionale Arbeits- und Fachkräfteengpässe abzumildern.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden fachlich-inhaltliche sowie administrativ befähigte Projektträger in Kooperationsverbünden oder in Projektverbünden. Projektträger in Kooperationsverbünden oder in Projektverbünden können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten.

Was wird gefördert? 

Gefördert werden Maßnahmen für Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung - die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen - zu zwei Einzelzielen, die beide bedient werden müssen:

Einzelziel (1) – passgenaue auf die Teilnehmenden bezogene Maßnahmen:

  • Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe, beispielsweise
    - stufenweise und nachhaltige Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Ausbildung
    - Aufnahme oder Wieder-Aufnahme der Schule, um einen Schulabschluss zu erhalten
    - Begleitung des Übergangs Schule-Beruf
  • frühzeitiger Erhalt, Erhöhung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe.

Einzelziel (2) – Strukturelle Maßnahmen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie für sonstige Stellen für einen strukturell verbesserten Zugang der Zielgruppe zu Arbeit oder Bildung. 

In jedem Bundesland soll mindestens ein regionales Projekt gefördert werden. Ergänzend soll es ein bundesweites Online-Modellvorhaben geben, um zusätzliche Möglichkeiten für eine niedrigschwellige und möglichst barrierefreie Erstinformation und -beratung zu schaffen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen.

Ausgewählte Projektträger werden dann zur Abgabe eines förmlichen Antrags aufgefordert. Die neuen Projekte sollen zum 1. Oktober 2022 starten.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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