Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Ziel der Förderung ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten und gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gewährt werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen in folgenden vier Handlungsfeldern:

  • Weiterbildung im Wandel fördern: Förderfähig sind Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen zum Aufbau einer nachhaltigen und Teilhabe fördernden Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstruktur und Unternehmenskultur sowie die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Gleichstellung gestalten: Förderfähig sind Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen zur Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Förderfähig ist der Aufbau oder die Ergänzung von regionalen Verbünden zur Qualifizierung und/oder Gleichstellung in KMU zur Erhöhung der Transparenz, Systematisierung und Verzahnung sowie Weiterentwicklung regionaler Angebote zur Weiterbildung und/oder Gleichstellung für KMU
  • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung: Förderfähig sind Entwicklung und modellhafte Erprobung von innovativen Ansätzen zum Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und/oder zur Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt.

Die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung (bis zu 40 % für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen und bis zu 60 % für das Zielgebiet Übergangsregionen).

Ein- bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Ein nächster Aufruf erfolgt Anfang 2023.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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