Weiterbildungsprämie
Durch die Weiterbildungsprämie sollen Erfolge für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen honoriert und somit die Motivation und das Durchhaltevermögen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestärkt werden.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungen, die nach dem 01. August 2016 begonnen haben und zu einem Ausbildungsberuf führen bspw. Umschulungen oder Vorbereitungslehrgänge auf die Externen-/Nichtschülerprüfung. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.
Was wird gefördert?
Gefördert wird das erfolgreiche Bestehen einer Zwischenprüfung bei einer Kammer im Rahmen einer Umschulung mit einer Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist.
Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.
Um die Prämie zu erhalten, muss der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ein Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorgelegt werden (z.B. Kopie des Zeugnisses der Kammer).
Zuständigkeit
örtliche Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter oder Arbeitgeber-Services
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Bundesagentur für Arbeit
- Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit (Startseite > Finden Sie Ihre Dienststelle)
- Arbeitergeber-Service: 0800 - 455 55 20
- Service-Hotline für Arbeiternehmer/innen: 0800 - 455 55 00
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