Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (Weiterbildungsrichtlinie 2022)

Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an. 

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
  • Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg)
  • rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • staatliche Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz 

Nicht gefördert werden: unbefristet Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Auszubildende und (dual) Studierende.

Was wird gefördert?

Die Richtlinie umfasst vier Förderelemente:

  • Bildungsscheck für Beschäftigte (Antragstellung ab 02.01.2023 möglich)
    Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.
    Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
    Nicht gefördert werden u.a.: berufsabschlussbezogene Qualifikationen wie Ausbildungen, Umschulungen, Aufstiegsfortbildungen, Studiengänge (ausgenommen Module) sowie Maßnahmen zum Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen), gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und Produktschulungen.
  • Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
    Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, in rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
    Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro. Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.
    Nicht gefördert werden u.a.: berufsabschlussbezogene Qualifikationen wie Ausbildungen, Umschulungen, Aufstiegsfortbildungen, Studiengänge (ausgenommen Module) sowie Maßnahmen zum Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen), gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, Produktschulungen, die Teilnahme an Fachtagungen sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung.
  • Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
    Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarfe zur Unterstützung von Ansiedlungsvorhaben neuer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen, Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder grundlegenden Umstrukturierungen in den Organisationsstrukturen und bei technischen Anlagen von bestehenden Unternehmen, die der Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze dienen.
    Die Höhe der Zuwendung ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße: kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent und große Unternehmen bis zu 50 Prozent. Für die Berechnung der Beihilfenintensität werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen. Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.
  • Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten (1. Call vsl. Wintersemester 2023)
    Gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg.
    Gefördert werden Vorhaben von bis zu 3 Jahren Laufzeit und mit bis zu 150.000 Euro Gesamtausgaben. 

Hinweis: Nach elektronischer Antragseingangsbestätigung ist vor Bewilligung eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung förderunschädlich möglich. Damit erfolgt jedoch keine Zusicherung einer Zuwendung und das Risiko liegt in diesen Fällen bei den Antragstellenden.

Kurz gesagt: Erst informieren, dann beantragen, dann anmelden!

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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