Weiterbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen - Alphabetisierung und Qualifikation
Ziel der Förderung ist die Einrichtung von Alphabetisierungskursen in der Zweitsprache Deutsch sowie die Stärkung der Weiterbildung von in der Sprachvermittlung tätigen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie Einrichtungen der Weiterbildung und Landesorganisationen der Weiterbildung, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Die Weiterleitung der Mittel an Mitgliedsorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg durch Landesorganisationen, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind, ist für einzelne Vorhaben auf Antrag möglich.
Was wird gefördert?
- Einführende Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache mit dem Ziel der Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch
Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer sind Flüchtlinge, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die im Land Brandenburg leben. Die Kurse bereiten auf die Teilnahme an umfangreicheren Sprachkursen, insbesondere an Integrationskursen, vor.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bei einem Umfang von 100 Unterrichtsstunden à 45 Minuten 4.000 Euro (Höchstumfang). Werden weniger als 100 Unterrichtsstunden durchgeführt, reduziert sich die Förderung entsprechend. Die Teilnehmerzahl je Kurs und Unterrichtsstunde beträgt mindestens fünf Personen.
- Nicht kursförmige Sprachlernangebote mit dem Ziel der Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch (Lerncafé oder Lernwerkstatt)
Die Lernangebote richten sich an Flüchtlinge, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die im Land Brandenburg leben. Sie ergänzen einführende Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache oder andere umfangreichere Sprach- oder Alphabetisierungskurse (wie etwa Integrationskurse).
Die Höhe der Zuwendung beträgt bei einem Umfang von 100 Einheiten à 45 Minuten 4.000 Euro (Höchstumfang). Werden weniger als 100 Einheiten durchgeführt, reduziert sich die Förderung entsprechend. Die Teilnehmerzahl je Einheit beträgt im Durchschnitt mindestens 3 Personen.
- Einführende Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen
In den Kursen sollen sich Personen mit als auch ohne Fluchterfahrung begegnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die im Land Brandenburg leben. Jeder Kurs beinhaltet eine gemeinsame Teilnahme beider Zielgruppen, mindestens ein Drittel der Teilnehmenden sollen Flüchtlinge sein.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bei einem Umfang von 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten 1.275 Euro (Höchstumfang). Werden weniger als 30 Unterrichtsstunden durchgeführt, reduziert sich die Förderung entsprechend. Veranstaltungen mit weniger als 10 Unterrichtsstunden werden nicht gefördert. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 10 Personen.
- Weiterbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, die Alphabetisierungs- und Sprachangebote für Flüchtlinge durchführen
Die Veranstaltungen richten sich an Menschen, die im Land Brandenburg ehrenamtlich tätig sind oder tätig werden wollen. Die Fortbildungen behandeln insbesondere die Themen: Grundlagen der Bildungsarbeit mit Flüchtlingen; fachliche, didaktische und methodische Grundlagen der Alphabetisierung und Sprachvermittlung; Moderation von Lerngruppen; Einführung in Lehr- und Lernmaterialien; interkulturelle Kompetenz in Bildungsprozessen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bei einem Umfang von 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten 1.350 Euro (Höchstumfang). Über den Festbetrag hinaus können Reisekosten für Referenten beantragt werden. Werden weniger als 16 Unterrichtsstunden durchgeführt, reduziert sich die Förderung entsprechend. Veranstaltungen mit weniger als acht Unterrichtsstunden werden nicht gefördert. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens sechs Personen.
- Weiterbildungsveranstaltungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildung zu Fragen der Integration und Zusammenarbeit bei der Durchführung von Alphabetisierungs- und Sprachkursen
Die Weiterbildungen richten sich an Menschen, die im Land Brandenburg leben oder arbeiten. Gefördert werden insbesondere Weiterbildungsveranstaltungen zu Themen: der Integration von Flüchtlingen durch Alphabetisierung, Sprach- und Kompetenzerwerb; der Zusammenarbeit zwischen Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen; der interkulturellen Kompetenz.
Die Höhe der Zuwendung beträgt pro Veranstaltungstag bei 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten 675 Euro. Je Maßnahme werden höchstens 40 Unterrichtsstunden gefördert. Über den Festbetrag hinaus können Reisekosten für Referenten beantragt werden. Die Mindestteilnehmerzahl je Veranstaltung beträgt 10.
Die Teilnahme an vorgenannten Weiterbildungsveranstaltungen ist kostenfrei anzubieten. Die Lernmittel sind den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Fördergeber und Mittelherkunft
Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) aus Mitteln des Landes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
- Ansprechpartner beim MBJS, Tel. 0331 - 866-3791
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.