Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Win-Win - Durch Kooperation zur Integration

Ziel der Förderung ist die Verbesserung des Zugangs zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nicht erwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren zur Verbesserung der sozialen Integration. Dies geschieht durch die Bildung von neuen sozialen Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen. Soziale Innovationen sollen zudem auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte übertragen werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, z. B. Bildungsträger, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Forschungsinstitute, Verbände und sonstige Unternehmen. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten.

Was wird gefördert?

Zur Zielerreichung im Handlungsfeld 1 „Durch Kooperation zur Integration“ sollen neue soziale Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und/oder privaten Organisationen geschaffen werden, die der Gesellschaft zugutekommen und ihre Handlungsfähigkeit stärken. Durch die Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle und die Einbindung der Vorhaben in die kommunale Integrationsstrategie vor Ort soll der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und eine Absicherung der Nachhaltigkeit der Vorhaben in kommunalen Strukturen sichergestellt werden.

Durch die Bildung von neuen Kooperations-/Projektverbünden können Angebote der Regelförderung mit den nachfolgenden Projektbausteinen des Programms sinnvoll kombiniert werden.

Auf der teilnehmerbezogenen Ebene sind dies beispielhaft:

  • Information und Beratung über die Angebote und den Zugang zur allgemeinen und berufsbezogenen Deutschsprachförderung inklusive niedrigschwelliger Angebote mit Sprachförderanteilen
  • Seminare und Workshops zur Förderung von sozialen, interkulturellen und Gender-Kompetenzen sowie beispielsweise Motivations-, Kommunikations- oder Anti-Gewalttrainings
  • Information und Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Behörden und der Inanspruchnahme von Angeboten des regulären Hilfesystems, beispielsweise Sucht- oder Schuldnerberatung, sowie von lokalen/regionalen Hilfsangeboten;
  • Information und Beratung über den (rechtlichen) Zugang und Anspruchsvoraussetzungen für Förderangebote und Leistungen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, die bedarfsentsprechende Beratung und Förderung in eigener Zuständigkeit anbieten und leisten, und zu inhaltlich anschließenden Vorhaben;
  • Motivation und Anreize zur Teilnahme an betrieblichen Trainings oder Praktika und schrittweisen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung/Beschäftigung/selbstständigen Tätigkeit sowie sozialpädagogische Betreuung und begleitende Unterstützung währenddessen bis zu einem Jahr oder Nachholen einer schulischen Bildung;
  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und Heranführung an lokale/regionale (Sozial-)Unternehmen, Betriebe aus unterschiedlichen Branchen, sowie Kennenlernen und Erproben von verschiedenen branchentypischen betrieblichen oder gemeinnützigen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten;
  • Intensives Coaching/Mentoring durch individuell aufgebaute Lern-, Qualifizierungs- und Trainingsmodule im Rahmen eines bis zu dreimonatigen „On the job-Trainings“ oder Praktikums;

Die Aktivitäten und Maßnahmen auf der teilnehmerbezogenen Ebene werden als erfolgreich gewertet, wenn die Teilnehmenden nach Ihrer Teilnahme an einer Maßnahme ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht und/oder einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder eine schulische Bildung absolvieren.

Im Handlungsfeld 2 „Soziale Innovationen bewerten und Träger vernetzen“ soll übergeordnet eine Forschungs- und Vernetzungsstelle gefördert werden, die mit ihrer Arbeit insbesondere dazu beitragen soll, das Programm und die Qualität der Zusammenarbeit von neuen Kooperationsverbünden sowie soziale Innovationen, die vor Ort etabliert oder auf andere Kommunen bzw. soziale Kontexte übertragen werden sollen, zu evaluieren und die Vorhabensträger miteinander zu vernetzen.

Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel vier Jahre. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen für den gesamten Förderzeitraum mindestens 250.000 Euro betragen und dürfen bei einer vierjährigen Projektlaufzeit den Höchstbetrag von 1.250.000 Euro nicht überschreiten. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 %.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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