Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Logo der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Quelle: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Der Fernunterricht bietet für viele Weiterbildungswillige oft die einzige Möglichkeit der berufsbegleitenden Teilhabe an Weiterbildung. Denn das flexible und örtlich unabhängige Lernen ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre beruflichen und familiären Lebensbedingungen mit ihren Lerninteressen in Einklang zu bringen. Auch das Themenspektrum der Angebote ist inzwischen breit gefächert. Vom Zertifikatslehrgang bis hin zur Aufstiegsfortbildung, zum Abitur oder Studium, die vorgehaltenen Angebote bereiten auf vielfältige Bildungsabschlüsse vor. Die Vorteile des Fernlernens und der wachsende Weiterbildungsbedarf der Unternehmen machen den Fernunterricht immer beliebter und zu einer anerkannten Angebotsform.

Die Qualität des Fernlehrangebots soll durch das Gesetz zum Schutze der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG) gewährleistet werden. Demnach unterliegen alle allgemein- oder berufsbildenden Fernlehrgänge, die auf vertraglicher Basis angeboten werden, der Zulassungspflicht durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Das heißt, ohne Zulassung und ohne vorherige Qualitätsüberprüfung, dürfen keine allgemein- oder berufsbildenden Fernlehrgänge vertrieben werden.

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen sowie ergänzende Fernlehrgängen, die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen.

Woran erkenne ich einen zugelassenen Fernlehrgang?

Alle zugelassenen Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer muss der Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen. Der Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen wird in der Regel im Abstand von drei Jahren von der ZFU überprüft.

Wann liegt Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes vor?

Sind folgende vier Voraussetzungen gleichzeitig gegeben, findet das Fernunterrichsschutzgesetz Anwendung: privatrechtlicher Vertrag, gegen Entgelt, überwiegend räumliche Trennung und Lernerfolgskontrolle.

Die Lehrenden und die Lernenden sind ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt, wenn mehr als die Hälfte der Kenntnisse und Fähigkeiten mithilfe von Medien (z. B. Lehrbriefe etc.) vermittelt werden, bei denen ein asynchroner Informationsaustausch (z. B. Webblog, Forum, Wiki als Lernhilfe etc.) vorliegt. Bei einem "virtuellen Klassenraum" oder anderer synchroner Kommunikation (z. B. Live-Chat) ist jederzeit ein Kontakt wie in Präsenzveranstaltungen möglich, sodass eine "räumliche Trennung" im Sinne des Gesetzes nicht gegeben ist, obwohl Lernende und Lehrende sich an unterschiedlichen Orten aufhalten.

Die Lernerfolgsüberwachung kann in Form von Korrektur- und Prüfungsaufgaben sowohl während der häuslichen Selbstlernphase als auch während des begleitenden Unterrichts vorgenommen werden. Ausreichend ist auch eine einmalige Abschlussprüfung nach Durchführung des Fernunterrichts.

Welche Qualitätsanforderungen werden im Rahmen der ZFU-Zulassung geprüft?

Die ZFU prüft, ob ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entspricht.

  • Kann mit dem Lehrgang das angestrebte Lehrgangsziel grundsätzlich erreicht werden?
  • Ist der Lehrgang fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet?
  • Wurde der Bezug zur Praxis beachtet?
  • Entspricht der Lehrgang zum Zeitpunkt der Zulassung dem Stand der Fachwissenschaft?
  • Stimmt der Lehrgang ggf. mit den Zielen der beruflichen Bildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder mit den Prüfungsanforderungen im Bereich der Kultusministerien überein?
  • Ist eine pädagogische Betreuung/ Lernkontrolle während der Teilnahme gesichert?
  • Entsprechen Vertrag und Informationsmaterialen des Anbieters den gesetzlichen Anforderungen?

Wichtig: Die staatliche Zulassung eines Fernlehrgangs ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Anerkennung eines Berufsabschlusses.

Unser Tipp für Fernunterrichtsinteressierte

Eine Garantie für eine gute Weiterbildung gibt die ZFU-Zulassung nicht. Informieren Sie sich umfassend und vergleichen Sie verschiedene Angebote z. B. in der Datenbank der ZFU oder im WDB Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg. Auch Erfahrungsberichte anderer Teilnehmer wie z. B. bei FernstudiumCheck können bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein.

Um einem möglichen Abbruch der Weiterbildung entgegenzuwirken, sollten Sie auch prüfen, ob der Fernunterricht für Sie die geeignete Lernform ist. Haben Sie genug Durchhaltevermögen, um das nebenberufliche Selbststudium zu bewältigen? Hilfestellung geben der Bogen zur Selbstbeurteilung vor der Teilnahme am berufsbildenden Fernunterricht vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder der Leitfaden "Fernunterricht" der Stiftung Warentest.

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