Zukunft der Arbeit
Ziel des Förderprogramms ist es, die Herausforderungen aufzugreifen, die für Unternehmen und Menschen durch die Informatisierung und Technisierung der Arbeitswelt entstehen. Es werden neue Konzepte und Modelle zum Umgang damit entwickelt und erprobt.
Wer wird gefördert?
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern. Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kammern, Verbände, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Vorhaben, in denen neue Konzepte und Modelle in enger Kooperation von Forschung, Wirtschaft und Sozialpartnern entwickelt und pilotmäßig erprobt werden.
Themenbereiche sind u. a.:
- Erhöhung der Innovationsfähigkeit durch Maßnahmen der Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung,
- arbeitsplatzintegrierte Weiterbildung und Wissenstransfer im demografischen Wandel, Nutzung von Erfahrungswissen, Schaffung lernförderlicher Arbeitsplätze,
- gesundheitliche Prävention zum Erhalt von Kreativität und Innovationsfähigkeit,
- lebensphasenorientierte berufliche Entwicklung, Work-Life-Balance.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.