Zukunftsstarter – Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses
Ziel der Förderung ist der Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss für junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und unter 35 Jahren durch Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen.
Wer wird gefördert?
- Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitslose ohne Berufsabschluss
- Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitslose mit Berufsabschluss, wenn Sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und Ihren erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können.
- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer bzw. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger
Was wird gefördert?
Förderfähig sind auf einen Berufsabschluss ausgerichtete Qualifizierungen in Voll- oder Teilzeit:
- Umschulungen, die - vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb – zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
- Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
- Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
- Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
Bezuschusst werden können Lehrgangs- und Fahrkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten sowie Umschulungsbegleitende Hilfen (z.B. Nachhilfeunterricht).
Bei einer betrieblichen Umschulung soll es vom Unternehmen eine Ausbildungsvergütung geben.
Des Weiteren kann für eine Zwischenprüfung bzw. bestandene Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf eine Weiterbildungsprämie gewährt werden.
Während der abschlussorientierten Qualifizierung erhalten Sie in der Regel weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Zuständigkeit
Zukunftsstarter ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Verwaltungsrates der BA.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgt beitragsfinanziert nach dem Sozialgesetzbuch III aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung und steuerfinanziert nach dem Sozialgesetzbuch II, das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt.
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Bundesagentur für Arbeit
- Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit (Startseite > Finden Sie Ihre Dienststelle)
- Arbeitergeber-Service: 0800 - 455 55 20
- Service-Hotline für Arbeiternehmer/innen: 0800 - 455 55 00