Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Zukunftsstarter – Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses

Ziel der Förderung ist der Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss für junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und unter 35 Jahren durch Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen.

Wer wird gefördert?

  • Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitslose ohne Berufsabschluss
  • Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitslose mit Berufsabschluss, wenn Sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und Ihren erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können.
  • Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer bzw. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger

Was wird gefördert?

Förderfähig sind auf einen Berufsabschluss ausgerichtete Qualifizierungen in Voll- oder Teilzeit: 

  • Umschulungen, die - vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb – zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
  • Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
  • Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
  • Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen

Bezuschusst werden können Lehrgangs- und Fahrkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten sowie Umschulungsbegleitende Hilfen (z.B. Nachhilfeunterricht).

Bei einer betrieblichen Umschulung soll es vom Unternehmen eine Ausbildungsvergütung geben.

Des Weiteren kann für eine Zwischenprüfung bzw. bestandene Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf eine Weiterbildungsprämie  gewährt werden.

Während der abschlussorientierten Qualifizierung erhalten Sie in der Regel weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Zuständigkeit

Zukunftsstarter ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Verwaltungsrates der BA.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgt beitragsfinanziert nach dem Sozialgesetzbuch III aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung und steuerfinanziert nach dem Sozialgesetzbuch II, das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt.

Weitere Informationen und Quellenangabe

  • Webseiten der Bundesagentur für Arbeit  
  • Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit (Startseite > Finden Sie Ihre Dienststelle)
  • Arbeitergeber-Service: 0800 - 455 55 20
  • Service-Hotline für Arbeiternehmer/innen: 0800 - 455 55 00
48

Personen, die jetzt mit Ihnen
diese Website besuchen.

-
Mann hat Kopfhörer auf und Handy in der Handy.

Podcasts, die Sie unbedingt hören sollten!

In unserer neuen Rubrik finden Sie Podcasts, die zu verschiedenen Themen und Aspekten rund die Bildung und Fachkräftesicherung informieren. Die Zielgruppen sind so vielfältig wie die Themen: für Ausbildende, Lehrende, Unternehmen und Weiterbildungsinteressierte. 
Jetzt entdecken und reinhören.