Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Zukunftszentren - Unterstützung von KMU, Beschäftigten und Selbstständigen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation

Ziel der Förderung ist die Selbstlern- und Gestaltungskompetenzen von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), deren Beschäftigten und von (Solo-) Selbstständigen in den Transformationsprozessen zu fördern und ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit zu erhalten und zu stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt auf die Trägerschaft eines oder mehrerer Handlungsschwerpunkte sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse von Personen, die Ihre Nähe zu KMU oder gemeinsamen Interessenvertretungen Selbstständiger, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge sowie fachliche und administrative Eignung nachweisen können.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programmes gibt es drei Handlungsschwerpunkte: Regionale Zukunftszentren, das koordinierende Zukunftszentrum und das Haus der Selbstständigen.

Handlungsschwerpunkt Regionales Zukunftszentrum

Jedes Regionalzentrum umfasst die drei Module Wissensentwicklung, Wissenstransfer und Vernetzung, Verstetigung und Öffentlichkeitsarbeit.

Förderfähig sind:

  • für den Wissenspool: Analyse regionaler und branchenspezifischer Angebote und Bedarfe sowie Ermittlung von „Good Practice“-Beispielen, in die Analyse sind insbesondere die regionalspezifischen Erkenntnisse von regionalen Arbeitsmarktakteuren einzubeziehen
  • für den Wissenstransfer: die Entwicklung von Beratungsangeboten, Etablieren einer regionalen Lotsenberatung, Durchführung von vertiefter Beratung und Analyse, (Weiter-)Entwicklung innovativer Qualifizierungskonzepte zur Gewinnung von Kompetenzen für den digitalen Wandel
  • Systematischer Austausch und Vernetzung mit regionalen Akteuren aus Politik/Verwaltung, Verbänden, Kammern, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, (Fachkräfte-)Netzwerken und der mittelständischen Wirtschaft sowie Mitwirkung und Einbindung in regionalen Netzwerken

Handlungsschwerpunkt koordinierendes Zukunftszentrum

Das koordinierende Zukunftszentrum umfasst die drei Bausteine Think-Tank und Netzwerkmanagement, Wissenstransfer und Evaluation. 

Förderfähig sind:

  • für Think-Tank und Netzwerkmanagement: Systematischer Austausch und Wissenstransfer, Aufbau eines überregionalen Wissenspools zur digitalen und demografischen Transformation (Fokus soziale Innovationen und Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungserfordernisse) sowie 
  • Aufbau und/oder (Weiter-)Entwicklung eines überregionalen Wissenspools zum Wandel der Arbeit mit dem Fokus auf sozialen Innovationen und Qualifizierungs- und Weiterbildungserfordernissen
  • für den Wissenstransfer: Ausrichtung einer arbeitspolitischen Jahrestagung zur Zukunft der Arbeit und des Arbeitsmarktes in Kooperation mit dem BMAS und unter Einbezug der Initiative Neue Qualität sowie der weiteren relevanten regionalen, überregionalen und gegebenenfalls transnationalen Akteure sowie Konzeptentwicklung eines Internetauftrittes
  • für die Evaluation: Ausschreibung und Unterstützung einer externen Begleitevaluation zu den RZ und dem koordinierenden Zukunftszentrum für die gesamte Dauer der Projektlaufzeit.

Handlungsschwerpunkt Haus der Selbstständigen

Das Haus der Selbstständigen umfasst die Bausteine Wissensentwicklung und Wissenstransfer, Beratung und Schlichtung, innovative Qualifizierungskonzepte und Evaluation. 

Förderfähig sind:

  • für das Modul Wissensentwicklung und Wissenstransfer: Erhebung, Analyse und Aufbereitung von Daten zu Selbstständigen, insbesondere Solo-Selbstständigen, die die (persönliche und betriebliche) Situation der Zielgruppe näher beschreibt sowie
  • Koordinierung der Beratungs-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu branchenübergeordneten Themen mit der (Weiter-)Entwicklung eines Wissenspools, Errichtung und Betrieb von insgesamt vier Anlauf- und Begegnungsstätten
  • für das Modul Beratung und Schlichtung: Durchführung von Beratungen, Lotsenfunktion zu branchenübergreifenden Fort- und Weiterbildungsangeboten im Kontext der Digitalisierung, Einrichtung und Betrieb einer zentralen Schlichtungsstelle

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in allen drei Handlungsschwerpunkten bis zu 90 % bei mindestens 10 % Eigenanteil der Antragsteller.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Bundes und der Länder

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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