Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Überarbeitete Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie gestartet

Montag, 14. September 2020 | Kategorie: Fördermöglichkeiten

Heute ist die überarbeitete Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit geänderten Förderkonditionen gestartet. Ab sofort können Unternehmen, Vereine sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe Anträge über das Online-Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Ziel ist es, die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung im Land Brandenburg zu erhöhen. Die Weiterbildungsrichtlinie 2020 tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.

Mit der Neuauflage der Richtlinie wurden die Förderkonditionen angepasst:

  • Zwei bisher getrennte Förderelemente wurden nun zu einem Förderelement zusammengefasst: „Berufliche Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen und öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe“
  • Hier gilt jetzt ein einheitlicher Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
  • Zudem wurde die Mindesthöhe des beantragten Zuschusses von 500 auf 1.000 Euro erhöht.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Infoportal in der Rubrik „Fördermöglichkeiten“.

Bei Fragen rund um die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg sowie Planung und Umsetzung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen helfen Ihnen unsere Beraterinnen jederzeit gern weiter: am Weiterbildungstelefon unter 0331 - 70 44 57-22, persönlich vor Ort in Potsdam, per E-Mail oder im Chat. Wir informieren Sie individuell, anbieterneutral und kostenfrei über geeignete Finanzierungsmöglichkeiten, Lernformen und Bildungsangebote.

Weitere Informationen:

Unser Tipp: Nutzen Sie unseren interaktiven Förderkompass im Informationsportal Weiterbildung Brandenburg! In nur zwei Schritten bringt er Sie zur passenden Weiterbildungsförderung unter mehr als 30 aktuellen Programmen des Landes Brandenburg, des Bundes und der Europäischen Union.


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