Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft

Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden gemeinnützige Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die die Gestaltung von attraktiven, inklusiven, vielfalts- und lebensphasenorientierten Arbeitsbedingungen in einer modernen Arbeitswelt (Organisationsentwicklung & Kulturwandel) verknüpfen mit der Schaffung zielgruppenspezifischer, flexibler Möglichkeiten zur Kompetenzerweiterung und Anpassungsqualifizierung für Beschäftigte in sozialen Berufsfeldern, insbesondere im Zusammenhang mit der digitalen Transformation und dem demografischen Wandel (Personalentwicklung). Die Vorhaben müssen eines der Handlungsfelder A bis E adressieren.

A. Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern

B. Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung, u. a. die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, die Erhöhung des Fachkräfteanteils von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen

C. Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen

D. Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung, u. a. mit Hilfe onlinegestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate. Dies insbesondere mit Blick auf Geschlecht, Alter, Herkunft, berufliche Biografie und Lebensphasen von Beschäftigten, vor allem auch Quereinsteiger und bisher zu wenig berücksichtigte Zielgruppen

E. Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Unternehmen der Sozialwirtschaft

Die bereichsübergreifenden Grundsätze „Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Förderung der Chancengleichheit und Antidiskriminierung“ sowie „Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit“ sind in allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung zu beachten.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Dauer von bis zu drei Jahren gewährt. Die maximalen Zuschusshöhen betragen für Großunternehmen 50 %, mittlere Unternehmen 60 % und kleine Unternehmen 70 %. Die Gesamtausgaben je Vorhaben sollten in der Regel 1,2 Mio. Euro nicht überschreiten.

Ca. zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung bis einschließlich 2025 veröffentlicht.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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